Finanzierung und Förderung

Für den großen Sprung in die Gründung braucht es auch das nötige Kapital. Hier stellen wir einige ausgewählte Förderprogramme des Landes sowie des Bundes vor. Im Beratungsgespräch mit einer unserer Gründungsberater*innen können wir gemeinsam prüfen, welche Form der Finanzierung für euer Vorhaben zutrifft. 

Das TUGZ unterstützt Gründer*innen bei der Beantragung und Verwaltung von Fördermitteln. Die Schwerpunkte des Service liegen dabei in den folgenden drei Bereichen:

Beratung

 

Das TUGZ berät Gründer*innen zu Fragen zum Thema Finanzierung und Förderung.

Im Zentrum der Beratung steht die Sensibilisierung der Gründer*innen für das Thema Finanzierung, den daraus entstehenden Herausforderungen und möglichen Ansätzen zur Umsetzung.

Beantragung

 

Das TUGZ unterstützt Gründer*innen bei der Beantragung von Fördermitteln.

Im Zentrum der Unterstützung steht die Begleitung der Gründer*innen bei der Beantragung von Fördermitteln durch Best Practice Wissen.

Verwaltung

 

Das TUGZ hilft Gründer*innen bei der Verwaltung von Fördermitteln.

Im Zentrum der Verwaltung steht die Mittelabförderung sowie die Beschaffung und Vergabe von Sachmitteln.

Ansprechpartner
Ansprechpartner für die Beratung und Beantragung von Fördermitteln
Tel.: +49 391 67 57049
jonas.crackau@ovgu.de
Ansprechpartner für die Verwaltung von Fördermitteln
Tel.: +49 391 67 57053
manuela.rudolph@ovgu.de

 

Förderprogramme des Bundes

Hier finden Sie eine Übersicht verschiedener Förderprogramme des Bundes:

EXIST-Gründerstipendium

Icon EXIST

Was? Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Student*innen, Absolvent*innen sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten.

Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Wer wird gefördert? 

  • Wissenschaftler*innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen
  • Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.
  • Gründerteams bis max drei Personen.
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.

Wie wird gefördert?

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
    • Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
    • Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
    • Technische Mitarbeiter*innen 2.000 Euro/Monat
    • Studierende 1.000 Euro/Monat
    • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben:
    • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
  • Coaching:
    • 5.000 Euro

Dauer: Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate

Weitere Informationen: Link zur Programmwebseite

EXIST-Forschungstransfer - Förderphase I

Icon EXIST

Was? Der EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchzuführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorzubereiten.

Wer wird gefördert? 

  • Gefördert werden Forscher*innenteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler*innen und technische Assistent*innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Wie wird gefördert?

  • Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen
  • Sachausgaben / -kosten bis zu 250.000 für Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen. Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden.

Dauer: Grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expert*innenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden.

Weitere Informationen: Link zur Programmwebseite

EXIST-Forschungstransfer - Förderphase II

Icon EXIST

Was? Der EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Gegenstand der Förderphase II sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

Wer wird gefördert? 

  • Antragsteller*innen sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 , die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründer*innen befinden.

Wie wird gefördert?

  • In der Förderphase II kann ein rückzahlungsfreier Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.
  • Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Dauer: Grundsätzlich bis zu 18 Monate.

Weitere Informationen: Link zur Programmwebseite

Förderprogramme des Landes

Hier finden Sie eine Übersicht verschiedener Förderprogramme des Landes:

EGO.-START 

Icon IB

Was? Das Land Sachsen-Anhalt gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuwendungen für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen von Existenzgründer*innen und zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei hochinnovativen Vorhaben.

Ziel der Förderung ist, dass sich Unternehmensgründer*innen und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen.

Wer wird gefördert? 

  • Existenzgründer*innen eine die eine Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt vornehmen wollen.
  • Unternehmensnachfolger*innen die eine Unternhemensnachfolge in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt antreten wollen.

Wie wird gefördert?

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
    • 2.000 Euro/Monat für einen Zeitraum von max. 18 Monaten
  • Coachingleistungen:
    • max. 90 % des förderfähigen Berater*innenhonorars, max. 6.000 Euro
  • Machbarkeitsstudien:
    • Festbetrag von 16.380 Euro

Dauer: Die maximale Förderdauer beträgt 18 Monate

Weitere Informationen: Link zur Programmwebseite

EGO.-GRÜNDUNGSTRANSFER 

Icon IB

Was? Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Gründungsprojekte an Hochschulen.

Ziel ist es, potenzielle Gründer*innen in der Vorphase der Gründung bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee bis zur Existenzgründung zu fördern und dauerhaft eine Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens zu etablieren.

Wer wird gefördert? 

  • Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
    • Die Förderung richtet sich an Gründer*innen, die über einen akademischen Abschluss verfügen und eine innovative bzw. technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung planen 

Wie wird gefördert?

  • Gesamtausgaben bis zu max. 75.000 Euro je Gründer*in
    • Personalausgaben des Gründer*innenteams (max. 3 Einzelpersonen)
    • Sachausgaben (z. B. Material- und Verbrauchskosten zur Entwicklung von Prototypen, Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung, Ausgaben für Studien, Lizenzen, Gebühren etc.)

Dauer: Die maximale Förderdauer beträgt 18 Monate

Weitere Informationen: Link zur Programmwebseite

Weitere Fördermöglichkeiten

Es gibt eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten, die von Gründern und Hochschulen in Anspruch genommen werden können. Dazu stehen unter anderem folgende Links bereit:

Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderprogramme der Investitionsbank Sachsen-Anhalt 


Zugang zu Finanzmitteln der Europäischen Union:

Access to Finance - Portal zur Hilfe bei der Beantragung von Darlehen und Risikokapital, die mit Unterstützung der Europäischen Union bereitgestellt werden

Letzte Änderung: 12.09.2019 - Ansprechpartner: