Was muss ich beim Ausfüllen der Erfindungsmeldung beachten?

  • Titel und Namen der Erfinder:innen mit vollständigen Privatangaben eintragen, da diese für eine Einreichung der Anmeldung beim Patentamt benötigt werden.

Bitte alle ErfinderInnen angeben, egal ob diese von einer anderen Firma
oder als Studenten tätig sind.

  • Muss die Problemstellung und Lösung sowie das Zustandekommen der Diensterfindung beschreiben.
  • Außerdem muss darin mitgeteilt werden, ob eine Veröffentlichung geplant ist
  • Mit der Erfindungsmeldung werden die Erfinder bis zur Freigabe der Erfindung durch die OVGU oder bis zur Patentanmeldung zur Geheimhaltung verpflichtet.
  • Grundsätzlich sollte der Arbeitnehmer der OVGU zwei Monate vor einer geplanten Veröffentlichung eine Diensterfindung melden (§ 42 Nr.1 ArbnErfG).
  • Jede Vorveröffentlichung der Idee wird als Stand der Technik gewertet und kann somit neuheitsschädlich sein. (siehe auch: die häufigsten Fehler beim Patentieren)

Schriftliche oder sonstige patentschädigende Veröffentlichungen vorab vermeiden.

  • Aufteilung des Inhalts der Beschreibung in technische Aufgabe und technische Lösung gliedern.
  • Falls Stand der Technik bekannt ist, liefern Sie diesen bitte ebenfalls mit.
  • Beschreiben Sie Ihre Erfindung für einen Nur-Durchschnittsfachmann bzw. Nur-Durchschnittsfachfrau.

 

Entscheidung Inanspruchnahme               oder             Freigabe der Diensterfindung
  • Alle vermögenswerten Rechte gehen auf den Arbeitgeber über (§7 ArbErfG).
  • Somit kann auf Kosten der OVGU die Anmeldung ausgearbeitet und beim Patentamt eingereicht werden.
  • Bei der Ausarbeitung einer Anmeldung werden die ErfinderInnen miteinbezogen
  • Oft werden externe Patentanwaltskanzleien zur Ausarbeitung herangezogen.
  • Bei Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder Anmeldungen im Ausland, müssen die ErfinderInnen rechtzeitig informiert werden (§16 ArbErfG).
  • Nach Freigabe können ErfinderInnen frei über die Erfindung verfügen. (§8, §14 ArbErfG)

Hier finden Sie weitere Informationen.

Letzte Änderung: 24.06.2022 - Ansprechpartner: