Neues Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt erleichtert universitäre Beteiligung an Gründungsprojekten

02.06.2020 -  

Nach über vier Jahre anhaltenden Verhandlungen hat der Landtag ein neues Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt beschlossen. Dieses umfasst eine ganze Reihe an Neuerungen und Veränderungen: Gebühren für Langzeitstudierende werden abgeschafft, die Promotion an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird ermöglicht und Hochschulgremien dürfen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie auch online tagen und sind trotzdem beschlussfähig.

Ein Kernpunkt des neuen Hochschulgesetzes befasst sich zudem mit der studentischen Unternehmenssgründung. So soll das Gründen von Unternehmen aus der Hochschule heraus schneller und einfacher werden. Dies ist insbesondere im strukturschwachen Sachsen-Anhalt von großer Dringlichkeit, wo es nur wenige große Unternehmen gibt, die Forschung betreiben. Obwohl die Forschenden aus Sachsen-Anhalt im Ländervergleich laut Stifterverband der Deutschen Wissenschaft bei der Anzahl der angemeldeten Patente weit vorne mit dabei sind, können sich die Erfindungen oft nicht ausreichend auf dem Markt etablieren. Das neue Hochschulgesetz soll nun eine Wende hervorbringen.

Es ermöglicht Lehrenden an Universitäten durch verschiedene Lockerungen anwendungsbezogener zu forschen und sich gleichzeitig an Gründungsprojekten zu beteiligen. Beispielsweise wurden die Prüfrichtlinien des Landesrechnungshofes für neu gegründete Unternehmen mit universitärer Beteiligung deutlich heruntergesetzt. So sollen bürokratischer Aufwand und Kosten sinken.

Weitere Infos sowie eine kritische Reflektion des neuen Hochschulgesetzes kannst Du dir im Podcast Campus & Karriere des Deutschlandfunks anhören. Dieser interviewte vor kurzem Dr. Gerald Böhm (Leiter des TUGZ) und Jonas Crackau (Teamleiter Gründungsbetreuung) zu den Änderungen durch das neue Hochschulgesetz.

Hier gehts direkt zum Podcast!

Letzte Änderung: 05.06.2020 - Ansprechpartner: