FAQ

FAQ zum Transfergutschein

  • Die rückwirkende Vergabe von Transfergutscheinen für bereits begonnene oder bereits abgeschlossene Vorhaben ist nicht zulässig. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts beim TUGZ vorliegen und genehmigt sein.
  • Bei Teamprojekten vertritt die Antragstellerin bzw. der Antragssteller das Team, pro Teamprojekt wird ein Gutschein vergeben. Die Teammitglieder (m/w/d) teilen sich die Prämie entsprechend.
  • Es sollen möglichst viele Firmen von der Förderung profitieren, weshalb die Zahl der pro Unternehmen vergebenen Gutscheine im Regelfall auf fünf Gutscheinprojekte pro Kalenderjahr begrenzt ist. Darüber hinausgehende Gutscheinanträge für ein Unternehmen werden vom Leiter des TUGZ, Gerald Böhm, im jeweiligen Einzelfall entschieden.
  • Die Urheberrechte liegen grundsätzlich beim Verfasser bzw. der Verfasserin der Arbeit.
  • Das TUGZ veröffentlicht keine Inhalte oder Ergebnisse zu den Projekten, die Projekttitel sowie die Kurzbeschreibung des Projekts sind aber bei uns hinterlegt und werden auch dem Projektträger sowie den Kontrollbehörden mitgeteilt.
  • Sechs Monate nach Beginn des Projekts verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Das Honorar kann dann nicht mehr ausgezahlt werden. Der Projektabschluss ist so zu planen, dass diese zeitliche Begrenzung eingehalten wird. Berechtigte Verzögerungen des Abschlusses der Arbeit sind unverzüglich dem TUGZ mitzuteilen (vorzugsweise per E-Mail).
  • Bei Abschlussarbeiten muss nicht abgewartet werden, bis die Arbeit angenommen und verteidigt oder benotet ist, um den Transfergutschein abzuschließen. Bitte reiche den unterschriebenen Gutschein und das Belegexplar der Projektarbeit unverzüglich ein, sobald du den schriftlichen Teil der Arbeit fertiggestellt hast.
  • Nur Unternehmen (klassische, wirtschaftlich tätige Firmen) können als Projektpartner ausgewählt werden. Forschungseinrichtungen, Aninstitute der OVGU, Universitätskliniken (AöR), Schulen, Fraunhofer-Institute, gemeinnützige eingetragene Vereine usw. können wir an dieser Stelle leider nicht akzeptieren, auch nicht "ausnahmsweise".

Letzte Änderung: 28.04.2021 - Ansprechpartner: