Zeitablauf Patente

VonDerErfindungZurVerwertung 

Prozessbeginn

Entwicklung eines Forschungsergebnisses an der OVGU; ggf. einer patentwürdigen Erfindung mit folgenden wesentlichen Merkmalen:

  • neu
  • erfinderisch
  • (gewerblich) anwendbar
Einreichen der Erfindungsmeldung am TUGZ, Herr Thomas Voigt

mit sofortiger Wirkung gilt Geheimhaltung: keine öffentliche Darstellung in irgendeiner Form, also auch:

  • keine Vorträge oder Präsentationen auf Messen und Kongressen;
  • keine Fachdiskussion mit Dritten, die nicht einer schriftlich abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung unterworfen sind;
  • keine Konferenzbeiträge (und auch keine "Andeutungen" gegenüber Dritten);
  • keine Veröffentlichungen;
  • keine öffentlich zugänglichen Abschlussberichte;
  • keine Einreichung von Veröffentlichungen für wissenschaftliche Zeitschriften;
  • kein Gespräch über die Erfindung im öffentlichen Raum (Zug, Straßenbahn, etc.);
  • keine Verteidigung der Bachelor-/Masterarbeit oder Dissertation, wenn öffentlich;
  • kein Auslegen der Bachelor-/Masterarbeit oder Dissertation in der Unibibliothek.
spätestens zwei Monate vor einer geplanten Veröffentlichung

Einreichen der Erfindungsmeldung an das TUGZ der OVGU mit einem deutlichen Hinweis auf die geplante Veröffentlichung; Einholen einer Genehmigung durch das TUGZ (in Textform)

bis zwei Monate nach Einreichung der Erfindungsmeldung

Sofern die Erfindungsmeldung nicht vollständig ist, beispielsweise weil

  • eine Beschreibung der Erfindung;
  • die Angabe der Privatadresse;
  • Angaben zur Entstehung der Erfindung

fehlen, wird das TUGZ  innerhalb von zwei Monaten auf Sie zukommen.

 

'bis vier Monate nach Einreichung der vollständigen 'Erfindungsmeldung
  • Entscheidung der OVGU, ob sie die Rechte an einer Diensterfindung in Anspruch nimmt oder freigibt. 
  • Freigabe erfolgt in Textform.
  • Wenn bis vier Monate nach Einreichung der vollständigen Erfindungsmeldung keine Freigabe erfolgt ist, nimmt die OVGU die Rechte an der Diensterfindung automatisch in Anspruch.
ca. vier bis sechs Monate nach Einreichen der Erfindungsmeldung

Anmeldung der Erfindung in Form einer Patentanmeldung (Tag der Antragseinreichung bedeutet
„T = 0" für alle nachfolgenden Fristen):

  • Beginn der Laufzeit des Schutzrechtes (rückwirkend bei Erteilung des Patentes);
  • Beginn des Prioritätsjahres (national und international):
    Möglichkeit der Nachanmeldung von abgeleiteten Patentanmeldungen; Möglichkeit der Aufnahme von Weiterentwicklungen.
  • Veröffentlichungen ohne Gefahr der Neuheitsschädigung.


Optionale Schritte (erfolgen durch das TUGZ):

  • Beantragung einer amtlichen Patentrecherche (Dauer: rund 2 bis 6 Monate)
  • Beantragung der amtlichen Patentprüfung (Dauer: rund 4 bis 24 Monate)
bis 3 Monate nach Einreichung der Patentanmeldung

Fristende zur Bezahlung der Patentanmeldung in Deutschland:

  • bei Nichtbeachtung verfällt die Anmeldung
bis 12 Monate nach Einreichung der Patentanmeldung Beanspruchung einer Priorität
  • Ende der Zeitspanne für die internationale Ausweitung des Patentes („Prioritätsjahr“: Beispielsweise die Ausweitung der Patentanmeldung auf andere Länder unter dem Vertrag Patent Cooperation Treaty (PCT), mit rückwirkend gleichem Beginn des Schutzes bei einer Erteilung des Patentes durch die zuständigen internationalen Patentämter).
  • Veröffentlichungen innerhalb dieser 12 Monate bilden keinen Stand der Technik für die Nachanmeldung.
  • Für die Zahlungen und die Fristüberwachungen ist das TUGZ verantwortlich, seitens der Erfinder besteht kein Handlungsbedarf.
18 Monate nach Einreichung der Patentanmeldung

Offenlegung: Veröffentlichung der Patentanmeldung 18 Monate nach der Anmeldung, unabhängig davon, ob das Patent erteilt wurde oder nicht.

nach insgesamt ca. 1½ bis 3 Jahren (Erfahrungswert)

Patenterteilung, falls

  • keine Formfehler bei der Patentanmeldung vorliegen bzw. eventuelle Fehler korrigiert sind;
  • der amtliche Prüfungsantrag gestellt und bezahlt wurde;
  • alle ggf. monierten Mängel erfolgreich beseitigt wurden;
  • der Prüfungsantrag positiv beschieden wurde.

Für einen Zeitraum von 9 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents besteht dann noch die Möglichkeit eines Einspruchs durch Dritte (Konkurrenten). Liegt kein Einspruch form- und fristgerecht vor, erhält das TUGZ eine entsprechende Meldung durch das Amt.

zwei Jahre nach der Einreichung Patentanmeldung

Beginn der jährlichen Zahlungen von Gebühren: in Deutschland Jahresbeiträge, in anderen Ländern ggf. auch Beträge über > 12 Monate; Gebühren sind ansteigend gestaffelt; Erlöschen des Patentes bei nicht fristgerechter Bezahlung.

bis 7 Jahre nach Einreichung der Patentanmeldung

Fristende der Patentprüfung: allerletzte Möglichkeit zur Stellung des amtlichen Prüfungsantrages; ansonsten keine Patentierung möglich.

Die Fristüberwachung erfolgt auch hier durch das TUGZ.

nach insgesamt 20 Jahren

Auslaufen des Patentes (maximale Laufzeit des Patentschutzes wurde erreicht).

 

Es existieren umfangreiche Kommentare für Arbeitnehmererfindungen. Bei juristischen Fragen sind viele Sonderstellungen, Rahmenbedingungen und Einzelpunkte relevant. Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit des vorliegenden Zeitstrahls sowie für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser kurzen Zusammenfassung getroffen werden, übernimmt das TUGZ@OVGU daher keine Haftung.

Letzte Änderung: 18.08.2023 - Ansprechpartner: