Welche Fristen sind mit Abgabe der Erfindungsmeldung verbunden?

  • Bei vollständig eingegangen Erfindungsmeldungen (siehe auch Ausfüllhinweise Erfindungsmeldung) beginnt eine Frist zur Inanspruchnahme oder Freigabe zu laufen, diese beträgt 4 Monate.
  • Bei unvollständigen Meldungen verlängert sich die Frist um die Zeit bis zur vollständigen Einreichung der Unterlagen.
  • Äußert sich die OVGU nicht ausdrücklich, dann gilt die Erfindung nach Ablauf von vier Monaten automatisch als in Anspruch genommen (§ 6(2) ArbErfG).

 

Letzte Änderung: 22.06.2022 - Ansprechpartner: