Welche Fristen sind mit Abgabe der Erfindungsmeldung verbunden?
- Bei vollständig eingegangen Erfindungsmeldungen (siehe auch Ausfüllhinweise Erfindungsmeldung) beginnt eine Frist zur Inanspruchnahme oder Freigabe zu laufen, diese beträgt 4 Monate.
- Bei unvollständigen Meldungen verlängert sich die Frist um die Zeit bis zur vollständigen Einreichung der Unterlagen.
- Äußert sich die OVGU nicht ausdrücklich, dann gilt die Erfindung nach Ablauf von vier Monaten automatisch als in Anspruch genommen (§ 6(2) ArbErfG).